Mitgliedschaft

Wer einer SoLaWi beitritt, wird Teilhaber der solidarischen Gemüseproduktion. SoLaWi-Mitglieder sind nicht nur Konsument*innen, sondern Erzeuger*innen und Verbraucher*innen zugleich.

Wie sieht die Umsetzung des SoLaWi-Konzeptes in Dalborn nun genau aus?

Pause nach getaner Arbeit

Gemeinsam funktioniert es!

Gärtner*innen und Mitglieder planen zusammen den Anbau. Der größte Unterschied zum Bezug einer (Gemüse)-Abo-Kiste ist: Die Mitglieder engagieren sich praktisch, um den gemeinsamen Betrieb am Laufen zu halten. Das bedeutet nicht unbedingt „Arbeit auf dem Acker“. Willkommen ist jede praktische und organisatorische Hilfe (Lebensmittel transportieren, Feste mitorganisieren, Büroarbeit …). Die Mitarbeit basiert auf Freiwilligkeit. Es sind  auch Menschen willkommen, denen es derzeit nicht möglich ist, sich über ihren finanziellen Beitrag hinaus zu engagieren.

A propos Mithilfe: Hier gibts weitere Infos dazu …

Gemüseversorgung

Wir kalkulieren so, dass ein „SoLaWi-Anteil“ die Gemüseversorgung einer Person gewährleistet. Auch ein Kind kann gut davon mitessen. Familien, wo nicht täglich gekocht wird, sind häufig auch mit einem Anteil zufrieden. Singles, die wenig selbst kochen, aber trotzdem SoLaWi-Gemüse essen wollen, suchen sich eine/einen „Mitesser*in“, mit der/dem sie den Anteil privat teilen. 

Familien/WGs, die regelmäßig selbst kochen, nehmen zwei oder mehr Anteile. Pro Anteil kann eine Person Mitglied werden und die Geschicke der SoLaWi mitbestimmen. Die Abholung erfolgt auf dem SoLaWi-Hof in Dalborn sowie in umliegenden Depots, z.B. in Detmold oder Lemgo.

Interne Vernetzung

Die Vernetzung zwischen den SoLaWi-Mitgliedern funktioniert am einfachsten über den SIGNAL-Messenger. Ihr könnt dies auf dem Beitragsformular ankreuzen oder Euch nachträglich aufnehmen lassen.

Mitglieder können außerdem im Passwort-geschützten Bereich der SoLaWi-Mitgliedercloud eine Mitgliederliste (PDF-Datei) aufrufen. Link und Passwort werden gesondert verschickt. Die Liste wird ein- bis zweimal jährlich aktualisiert. Sie erhält Name, Email, Telefon, Postleitzahl und Ort (keine Adresse). Ihr könnt so zum Beispiel Fahr- und Abholgemeinschaften bilden und Euch mit Mitgliedern in Eurem Umkreis austauschen. Wer nicht auf diese Liste möchte, hat die Möglichkeit, dem zu widersprechen (im Beitragsformular oder auch nachträglich). Bitte geht sorgsam mit den Daten um.

Gemeinsam haben wir es geschafft!

Solidarisches Beitragsmodell​

Wie viele SoLaWi’s arbeiten auch wir mit einem solidarischen Beitragsmodell zur Deckung unseres Haushalts und unserer Mithilfestunden. Beides kann per Gebot auf einer dafür einberufenen Versammlung individuell festgelegt werden (im Verhinderungsfall auch vorab schriftlich oder per Vollmacht). 

Entscheidend ist, dass zwei Bedingungen erfüllt werden:
1) Der festgelegte jeweilige Mindestbeitrag muss eingehalten werden.

2) Durch die Summe aller Gebote muss der Gesamthaushalt gedeckt sein. Gleiches gilt für die erforderlichen Mithilfestunden.

Zur Orientierung wird ein Richtwert (Mittelwert) errechnet, der zur Haushaltsdeckung führt, wenn ihn alle bieten. Damit ist auch klar, dass Abweichungen nach unten durch Abweichungen nach oben kompensiert werden müssen. Ziel ist die Deckung des SoLaWi-Haushaltes auf transparente und solidarische Weise.

Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft gilt immer für ein Gartenjahr (Anfang März bis Ende Februar). Vor Beginn jeden Kalenderjahres, in der Regel im Januar (es könnte auch mal bereits Ende November sein), gibt es eine Beitrags-Versammlung (früher Biete-Versammlung genannt), bei der die Anteile neu vergeben werden.

Es kann immer Veränderungen geben, die es nötig machen, dass ein Mitglied im laufenden Jahr aussteigt. Am besten bringst Du dann gleich einen Nachrücker mit. Dann geht es am schnellsten auszusteigen. Wenn das nicht geht, melde Dich bitte möglichst frühzeitig bei uns, und wir nehmen Dich auf die „Raustauschliste“. Du kannst raus, sobald jemand Deinen Anteil übernimmt. Wir werben kontinuierlich für die SoLaWi und pflegen eine Warteliste, um eine Fluktuation ausgleichen zu können. In besonderen Situationen (Umzug, Job-Verlust) wird der Vorstand eine Härtefall-Regelung anwenden.

Satzungsgemäß beträgt die Kündigungszeit vier Monate zum Ende des Gartenjahres Das ist der 1. November des laufenden Gartenjahres. Der Vorstand erinnert in einer Rundmail rechtzeitig vor Ablauf der Frist an den Kündigungstermin.

Mitglied werden

Überzeugt? Komm zu uns und werde Teil unserer SoLaWi durch Zeichnung eines (oder mehrerer) Ernte-Anteil(e). Auch im Jahresverlauf einsteigen ist möglich, wenn es noch freie Anteile gibt. Wenn nicht, dann nehmen wir Sie/Dich auf eine Warteliste.

Grafik: mandalala